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Wir möchten Ihnen hier eine kurze Erstinformation geben, worauf zu achten ist, wenn ein geliebter Mensch von uns geht.
Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge und gemäß des OÖ Bestattungsgesetzes zu treffen sind. Unumgänglich ist, bei allen Verstorbenen eine Totenbeschau durchzuführen, welche vom zuständigen Beschauarzt, bzw. diensthabenden Arzt vorgenommen wird.
Tritt der Sterbefall in ...
... der Wohnung ein, muss zuerst der Beschauarzt, welcher der Gemeindearzt bzw. der diensthabende Arzt sein kann, verständigt werden
... einem Senioren- oder Pflegeheim ein, wird der Beschauarzt vom Pflegepersonal verständigt
... einem Krankenhaus ein, wird der zuständige Beschauarzt herangezogen, die Totenbeschau durchzuführen
... Form eines Unfalls oder Suizides ein, so veranlasst zunächst die Polizei die Totenbeschau durch den Beschauarzt.
Wird die Leiche beschlagnahmt bis zur endgültigen Klärung der Todesursache (Obduktion), erfolgt die Freigabe durch die Staatsanwaltschaft.
Für die Anzeige des Todes nach dem Personenstandsgesetz werden folgende Dokumente benötigt:
Mit diesen Dokumenten melden wir den Todesfall nach dem Personenstandsgesetz bei der entsprechenden Behörde und veranlassen die Ausstellung der Sterbeurkunden, die Sie mit den beigebrachten Dokumenten von uns wieder zurück erhalten.
Bei der Aufnahme des Sterbefalls informieren wir Sie über die örtlichen Gepflogenheiten in ihrer Gemeinde und erledigen für Sie alle wichtigen Formalitäten und Behördenwege.
Auch beantworten wir gerne all Ihre Fragen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Ableben eines Angehörigen wichtig erscheinen.
Für weitere ungeklärte Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gern zur Verfügung!
Trauer kostet viel Kraft und Mühe. Oft macht sie auch sprachlos und manchmal sieht man in seiner Trauer keinen Weg. Um neue Perspektiven zu eröffnen bietet das Rote Kreuz kostenlos, unter fachlicher Führung, folgende sehr empfehlenswerte Impulsnachmittage/abende an:
Grieskirchen |